"Situative Winterausrüstungspflicht". Während des Zeitraumes von
1. November bis 15. April herrscht in ganz Österreich
Winterreifenpflicht bei winterlichen Fahrverhältnissen. Das bedeutet,
dass bei Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis Winterreifen an allen
Rädern eines Kraftfahrzeuges angebracht sein müssen. Die Einschätzung
der Fahrbahnverhältnisse obliegt dem Kraftfahrer aufgrund seiner
persönlichen Erfahrung. "Wir empfehlen aber allen Autofahrern, besonders
vor längeren Fahrten, regelmäßig die Wetterberichte zu verfolgen. So
kann man die Wetterentwicklung besser abschätzen. Einfache Straßennässe
beispielsweise kann bei Absinken der Temperatur zu Glatteis werden, und
dann gilt die Winterreifenpflicht.
Kennzeichnung anerkannter Winterreifen. "Als Winterreifen werden
gesetzlich solche anerkannt, die mit den Bezeichnungen 'M+S', 'M.S.'
oder 'M & S' gekennzeichnet sind und mindestens 4 mm, bei Diagonalreifen
5 mm aufweisen. Das gilt auch für sogenannte 'Ganzjahresreifen',
'Allwetterreifen' sowie Spikereifen.
Sommerreifen mit Schneeketten. Als Alternative zur
Winterbereifung kann man Schneeketten auf mindestens zwei Antriebsrädern
montieren. Das ist allerdings nur erlaubt, wenn die Straße durchgängig
oder fast durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist. Die Ketten sind
auf den Rädern der Antriebsachse zu montieren. Wer Sommerreifen am Auto
hat, sollte bei längeren Fahrten auf jeden Fall Schneeketten im
Kofferraum mitführen. So ist man vor unliebsamen Überraschungen gefeit
und kann man bei einem plötzlichen Wintereinbruch die Fahrt trotzdem
fortsetzen. Schneeketten auf Sommerreifen sollen jedoch nur im Notfall
verwendet werden.