VfGH vertagt Unfallrenten Nachfrage wegen Härtefall-Regelung

Für die knapp 108.000 Bezieher von Unfallrenten bleibt vorerst offen, ob die zu Beginn des heurigen Jahres eingeführte Steuer verfassungskonform ist oder nicht. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird in seiner bis kommende Woche laufenden Juni-Session diese Frage noch nicht entscheiden, da dazu noch eine Befragung der Regierung notwendig sei. Die SPÖ hat die Steuer auf Unfallrenten beim Höchstgericht angefochten. Der VfGH will noch Auskunft über die Renten für Schwerversehrte und Konsequenzen durch die nachträgliche Neuregelung für Härtefälle auf Grund der Steuer. Diese Härteklausel wurde Anfang Juni von der Koalition im Nationalrat und nun auch im Bundesrat beschlossen. Die Härtefall-Regelung sieht die Rückerstattung der Steuer für jene vor, die vor dem 1. Juli 2001 eine Unfallrente beziehen und weniger als 230.000 Schilling im Jahr (Unfallrente plus Einkommen) verdienen. Das Höchstgericht interessierte sich vor allem dafür, ob denn die Regierung beim Beschluss der Steuer noch nicht gesehen habe, dass es Härtefälle geben werde. Die Budgetsanierung habe bei der Steuer auf Unfallrenten zwar eine wesentliche Rolle gespielt, es habe aber auch sachliche Gründe wie die größere Steuergerechtigkeit gegeben, so ein Regierungsvertreter. Außerdem betreffen die Fragen der Höchstrichter die Regelung für Schwerversehrte. Der VfGH möchte wissen, warum diese Gruppe durch die Besteuerung weniger belastet wird. Die Koalition hat für diesen Bezieherkreis die Zuschläge zur Unfallrente angehoben. Weiters will der VfGH wissen, warum Unfallrenten für Erwerbstätige besteuert werden, nicht aber Unfallrenten nach dem Heeresversorgungsgesetz. Die Regierungsvertreter argumentierten, der Grund dafür sei, dass eine Wehrpflicht bestehe.

 

 

Quelle: Service der Rechtsdatenbank (Hermann Pohn-Mairinger)