Versicherung klagt Unmündigen!Versicherung klagt nach Millionenschaden Unmündigen Ein knapp elfjähriger Bub hatte in einer Tischlerei gezündelt und dabei einen Schaden von fast 1,9 Millionen Schilling angerichtet. Die Feuerversicherung des Betriebes klagte daraufhin den Verursacher. In erster Instanz wurde erkannt, dass dem Kind bewusst gewesen war, nicht mit Feuer spielen zu dürfen. Nach der ersten Berechnung, in welchem Verhältnis die Haftpflichtversicherungssumme der Familie des Schadenverursachers zur Feuerversicherung der Tischlerei steht, sollte die Haushaltsversicherung für ein Fünftel der Gesamtsumme aufkommen. Für den Obersten Gerichtshof (OGH) wurde damit das Verschulden des minderjährigen Täters nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt (9 Ob 181/00h). Der OGH dehnte die Ersatzpflicht der auch für den Buben abgeschlossenen Haushaltsversicherung auf zwei Drittel aus. Den verbleibenden Rest zahlt die Feuerversicherung des abgebrannten Objekts. Quelle: Hermann Pohn-Mairinger |