In der Privathaftpflichtversicherung im Rahmen der Haushaltsversicherung
sind Kinder normalerweise bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
versichert. Solange Sie über kein eigenes Einkommen verfügen, vielfach
auch bis zum 25. Lebensjahr. Voraussetzung ist auch, dass sie im
gemeinsamen Haushalt leben.
Achten Sie bei Erreichen des 18. Lebensjahres Ihres Kindes auf jeden
Fall darauf und lassen Sie dementsprechend Ihren Versicherungsvertrag
bei Ihrem Versicherungsmakler überprüfen.