Schadenersatz bei unbekanntem Täter

Schadenersatz bei unbekanntem Täter

Ein Pkw hatte in einer Kurve auf einer Bundesstraße Diesel verloren, das aber nicht bemerkt. Ein Motorradfahrer rutschte aus, geriet auf die Gegenfahrbahn, prallte gegen einen Pkw und starb. Obwohl der Verursacher der Ölspur unbekannt war, bekam die Witwe des Motorradfahrers Schadenersatz und Unterhaltsrente. Der Anspruch der Witwe gründet sich auf das Verkehrsopferschutzgesetz. Dieses sieht vor, dass Entschädigung für Schäden zu leisten ist, die im Inland durch ein Fahrzeug verursacht wurden, wenn eine zivilrechtlich haftpflichtige Person nicht ermittelt werden konnte. Der Fall wird wie eine Fahrerflucht behandelt, der Fachverband der Versicherungsunternehmen Österreichs musste einspringen. Dieser entgegnete, dass der Motorradfahrer die Ölspur hätte sehen müssen und eine andere Fahrspur hätte wählen können. Weiters wäre nicht sicher, dass demjenigen, der die Ölspur hinterlassen hatte, überhaupt schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden könne oder ob für den Treibstoffverlust nicht unverschuldete Geschehensabläufe infrage kämen. Der OGH entschied, dass das der unbekannt gebliebene Lenker, oder in Ermangelung einer solchen Person, der Fachverband zu beweisen gehabt hätte, dass der Lenker an der Verunreinigung schuldlos ist (7 Ob 82/00k). Die Unklarheit geht zu Lasten der Versicherungsunternehmer. Dass der Motorradfahrer aber zu schnell unterwegs war, musste er sich posthum als Mitverschulden anrechnen lassen. Seine Witwe bekam daher nur zwei Drittel der geforderten Leistungen.

Quelle: Hermann Pohn-Mairinger