Wer haftet bei Rinderattacken?

Wanderer sehen sich in den Alpen vor allem während der Sommermonate immer öfter bedrohlichen Konfrontationen mit Rindern ausgesetzt. Bisweilen enden diese sogar im Krankenhaus. Allein im vergangenen Juni kam es auf Österreichs Almen zu drei Attacken von aggressiven Kühen gegen Touristen, die zum Teil erheblich verletzt wurden. In jedem Fall stellt sich die Frage, wer nun für den Schaden aufzukommen hat? Laut Allgemeinem Bürgerlichen Gesetz (ABG) hat der Tierhalter für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung der Tiere zu sorgen. Die Praxis sieht freilich anders aus. Es gibt dazu zwei ? allerdings widersprüchliche Urteile ? beide vom Oberlandesgericht Innsbruck. Anfang der 90er Jahre wurde ein Osttiroler Bauer und Hüttenwirt zu 150.000 Schilling. Schmerzengeld verurteilt: Ein deutscher Tourist war mit dem Auto zu einer Almhütte gefahren. Als sich ein paar Rinder seinem Wagen näherten, versuchte der Urlauber das Vieh zu vertreiben. Dabei wurde der Mann umgestoßen und erlitt mehrere Knochenbrüche. Laut dem Urteil des Oberlandesgericht Innsbruck müssen Vermieter von Almhütten (mit Zäunen) für eine Trennung zwischen Mensch und Tier sorgen. Mitte der 90er-Jahre folgte ein zweites - gänzlich anders lautendes - Urteil: Ein Aufenthalt auf einer Alm birgt das Risiko in sich, von einem Rind attackiert zu werden. Nicht einmal für einen ungehinderten Zugang zum Quartier ist zu sorgen ? Zäune seien für Bauern "weder zumutbar noch üblich."

Quelle: Hermann Pohn-Mairinger