Leitschiene bohrte sich in Unfallauto - Straßenerhalter haftetBei einem tragischen Unfall auf der Brennerautobahn wurde eine schwangere Frau so schwer verletzt, dass das Kind behindert zur Welt kam und ihr selbst ein Bein amputiert werden musste. Die Betreibergesellschaft, die Alpen Straßen AG, muss sich grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen. Bei einer aufgelassenen Baustelle war die Leitschiene mangelhaft montiert. Im Zuge eines Überholmanövers prallte der vom Ehemann des Unfallopfers gelenkte Wagen gegen die Leitschiene. Ein Teil drang ins Fahrzeug ein, trennte der Hochschwangeren das rechte Bein fast völlig ab und verletzte sie am Becken. Wie sich herausstellte, war die Leitschiene statt mit sieben Schrauben bloß mit einer fixiert. Damit konnte sie ihre Sicherungsfunktion nicht erfüllen. Die Frau hat nun vom Obersten Gerichtshof (OGH) eine Million Schilling Schmerzengeld zugesprochen erhalten, auch wegen der seelischen Schmerzen durch die Behinderung ihrer Tochter. Zahlen muss zunächst die Alpen Straßen AG, die es verabsäumt hatte, die Leitschiene wenigstens oberflächlich zu überprüfen. Der OGH ortet eine außergewöhnliche Sorglosigkeit (2 Ob 151/01x). Anders als zum Unfallzeitpunkt haften Betreiber von Mautstraßen wie dem Brenner heute auch für leichte Fahrlässigkeit. Auf normalen Bundesstraßen würde der Wegehalter (Bund) zwar bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls haften; diese wurde aber schon wegen der großen Streckenlänge der Bundesstraßen bisher selten bejaht. In einem Prozess der Haftpflichtversicherung gegen den Lenker wird der Grad von dessen Mitverschulden geklärt. Er ist vorentscheidend für Regressforderung der Alpen Straßen AG. Quelle: Hermann Pohn-Mairinger |