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Kfz-Zulassung Bevor Sie Ihr Kraftfahrzeug bei den Zulassungsstellen der Versicherungsgesellschaften anmelden können, müssen Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen.Hinweis: Hat die Versicherung, bei der Sie die Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, in Ihrem Wohnbezirk keine Zulassungsstelle, dann muss die Zulassungsstelle eines anderen Versicherers die Zulassung übernehmen. Die Zulassungsbescheinigung wird in
zweifacher Ausführung dem/der FahrzeugbesitzerIn ausgestellt:
Hinweis: Bei Datenänderungen und beim Abmelden des Kraftfahrzeuges müssen beide Teile abgegeben werden. zuständige Behörde: die Zulassungsstellen der Versicherungsgesellschaften mitzubringende Dokumente: allgemein:
bei Neuanmeldung zusätzlich:
Hinweis: Seit 20. April 2002 gibt es eine neue Regelung bei der wiederkehrenden Begutachtung (Pickerl) von Neuwagen . Kraftfahrzeuge müssen erst drei Jahre nach der ersten Zulassung, zwei Jahre nach der ersten Begutachtung und ein Jahr nach der zweiten und nach jeder weiteren Begutachtung jährlich zur Überprüfung gebracht werden. Diese neuen Begutachtungsfristen gelten auch für bereits zugelassene Fahrzeuge, jedoch nicht für Motorräder. Diese müssen weiterhin jährlich überprüft werden.
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