Das lange Leben der Kleinbusse und Kleinlastkraftwagen ("Fiskal-Lkw")

Das lange Leben der Kleinbusse und Kleinlastkraftwagen ("Fiskal-Lkw")

Der Kreis der vorsteuerabzugsberechtigten Kraftfahrzeuge wurde (rückwirkend) stark erweitert. Welche Autos davon betroffen sind und wie Sie schnell zu Ihrem Geld kommen, soll im folgenden dargestellt werden.

Mag. Margit Widinski, BDO Auxilia Treuhand GmbH

Wie bereits berichtet, hat ein EuGH-Urteil den Kreis der vorsteuerabzugsberechtigten Kraftfahrzeuge (rückwirkend) stark erweitert. Welche Autos davon betroffen sind und wie Sie schnell zu Ihrem Geld (sprich Vorsteuern) kommen, soll im folgenden dargestellt werden.

1 Der Hintergrund für das steuerliche Verwirrspiel

Seit beinahe 25 Jahren, genau seit 1.1.1978, dürfen Unternehmer keine Vorsteuern, die in Zusammenhang mit der Anschaffung, der Miete oder dem Betrieb von PKWs und Kombis stehen, geltend machen. Ausnahmen bestehen nur für Fahrschul- und Vorführkraftfahrzeuge, und für Kfz, die zur gewerblichen Weiterveräußerung oder zu mindestens 80 % zur gewerblichen Personenbeförderung oder Vermietung bestimmt sind. Wer nun meint, man könnte an Hand der kraftfahrrechtlichen oder zolltariflichen (entscheidet, ob Normverbrauchsabgabe – NOVA anfällt) Einordnung leicht feststellen, ob der Vorsteuerabzug zusteht oder nicht, irrt gewaltig. Im Steuerrecht wird nämlich die Beurteilung, ob ein PKW oder Kombi vorliegt, aus wirtschaftlicher Sicht getroffen. Und das sich diese oft ändert, zeigt die nachstehende Tabelle:


Vorsteuerabzug möglich

ab 1.1.78 ab 1.1.81 ab 15.2.96 NOVA PKW und Kombi nein nein nein ja Nachträglich zu einem Fiskal-LKW umgebaute PKWs und Kombis ja nein nein ja Klein-Lastkraftwagen ja ja nein*) nein Kasten- und Pritschenwagen ja ja ja nein Kleinbusse für mindestens 7 Personen (inklusive Lenker) - ohne Laderaum ja ja nein*) ja Klein-Autobusse für mindestens 7 Personen (inklusive Lenker) und mit md 500 mm Laderaum ja ja ja ja Klein-Autobusse für mindestens 9 Personen (inklusive Lenker) ja ja ja ja

*) vom EuGH-Urteil erfasste Fahrzeuge

Diesem Verwirrspiel hat – wie bereits berichtet – der Europäische Gerichtshof (EuGH) zumindest teilweise ein Ende bereitet und die mit dem Sparpaket 1996 verfügten Einschränkungen bei den vorsteuerabzugsberechtigten Kleinbusse und Kleinlastkraftwagen als EU-widrig eingestuft und damit für rechtlich ungültig erklärt. Damit ist für den Vorsteuerabzug wieder die bis 14.2.1996 gültige Rechtslage in Kraft, dh für Klein-Lastkraftwagen und bestimmte Kleinbusse kann der Vorsteuerabzug wieder geltend gemacht werden.

2 Für welche Autos kann jetzt wieder der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden?

Vom Finanzministerium wurde sehr rasch eine Liste jener Kleinbusse veröffentlicht, die auf Grund des EuGH-Urteils wieder zum Vorsteuerabzug berechtigen. Dabei handelt es sich um folgende Kleinbusse (Fahrzeugtypen, die als Neufahrzeuge nicht mehr erhältlich sind, sind kursiv gedruckt):

·Chevrolet Astro Van ·Chevrolet Sport Van ·Chevrolet Trans Sport ·Chrysler Ram Van ·Chrysler Voyager ·Chrysler Grand Voyager ·Citroen C 25 ·Citroen Evasion ·Citroen Jumper ·Citroen Jumpy ·Fiat Ducato ·Fiat Scudo ·Fiat Ulysse ·Ford Aerostar ·Ford Galaxy ·Ford Mercury Villager ·Ford Tourneo ·Ford Transit ·GMC/Savanna ·Honda Shuttle ·Hyundai H-100 ·Hyundai Starex ·Hyundai Trajet ·Isuzu WFR, WFS 53 und Midi ·Iveco Daily ·KIA Carnival Super Station (ST) ·Lancia Z ·Mazda E2000 ·Mazda E2200 ·Mazda MPV ·Mercedes Sprinter ·Mercedes Vito ·Mercedes V-Klasse ·Mercedes 207, 208, 209, 210, 307, 309, 310 und MB 100 ·Mitsubishi L 300 ·Mitsubishi L 400 ·Mitsubishi Space Gear ·Nissan Serena C23 ·Nissan Urvan ·Nissan Vanette ·Nissan Vanette Cargo ·Opel Movano ·Opel Sintra ·Opel Vivaro ·Peugeot Boxer ·Peugeot Expert ·Peugeot J5/J9/J7 ·Peugeot 806 ·Pontiac TransSport ·Renault Espace ·Renault Grand Espace ·Renault Master ·Renault Trafic ·Seat Alhambra ·Toyota Hi Ace ·Toyota Lite Ace ·Toyota Previa ·VW Caravelle ·VW LT ·VW Sharan ·VW Transporter, TransVan, Combi CL ·VW Type 70

Für die ebenfalls vom EuGH-Urteil erfassten existiert noch keine neue amtliche Liste. Die letzte vor dem Sparpaket veröffentlichte Liste enthält die nachstehend angeführten Kleinlastkraftwagen:

CHRYSLER JEEP CHEROKEE 4L, 4-TÜRIG CITROEN XANTIA BREAK, 4-TÜRIG CITROEN XM BREAK SERVICE CITROEN ZX BREAK, 4-TÜRIG CITROEN ZX SERVICE DAIHATSU CHARADE-SERIE G2 DAIHATSU S 85 (HANDELSBEZEICHNUNG HIJET VAN LKW) FIAT Cinquecento L/170AF53A und L/170BF53A FIAT PUNTO 55 (Ausführungen L/175 AA 53 F, L/176 AA 53 P, L/176 BA 53 F, L/176 BA 53 P und L/176 AA 63 E) FIAT PUNTO 60/75 (Ausführungen L/176 AB 53 F, L/176 AB 53 P, L/176 AC 53 F, L/176 AC 53 P, L/176 AC 53 E, L/176 AC 53 A und L/176 AP 13 P) FIAT PUNTO GT/90 (Ausführungen L/176 AL 53 P, L/176 AL 53 A und L/176 AD 53 H) FIAT PUNTO TD (Ausführungen L/176 AG 53 F und L/176 AG 53 P) FORD Escort ANL 1 - Ausführung E IC/V, 5-türig FORD MAVERICK - R20/LKW (Ausführungen K (2-TÜRIG) UND L (4-TÜRIG)) FORD Mondeo LKW, 5-türig, 2-achsig FORD Ranger Regular Cab FORD Ranger Super Cab HYUNDAI ACCENT WORKER JEEP Grand Cherokee/Wagoneer, 4-türig LADA Samara 1300 (2108), 3-türig LADA Samara 1300 (2109), 4-türig LADA TAIGA 21214, 3-TÜRIG LADA TAIGA DIESEL 21215, 3-TÜRIG LADA UNIVERSAL 21044, 4-TÜRIG LAND ROVER LP (HANDELSBEZEICHNUNG: RANGE ROVER 2,5 DT M/T, 4-TÜRIG) LAND ROVER Range Rover SALLHA und SALLHB MAZDA 621.1 Kombi VAN, 4-türig NISSAN Micra - K11/LKW, 2-türig NISSAN Terrano II - R 20/LKW/L, 4-türig NISSAN Terrano II - R 20/LKW/K, 2-türig OPEL OMEGA-B, 4-TÜRIG PEUGEOT 106 I S PEUGEOT 205 20 S PEUGEOT 306 XA und XAD, 2-türig SEAT Ibiza 6K P SKODA Forman Praktik 135, 4-türig SKODA Forman Praktik Plus, 4-türig SKODA Pick-Up 135 SSANG YONG MUSSO 602, 4-TÜRIG SUBARU Domingo VAN E 12/LKW, Ausführung L, 4-türig SUBARU LEGACY C 22 (HANDELSBEZEICHNUNG: Legacy Station VAN C 22 LKW) TOYOTA RAV 4 SXA 10 (HANDELSBEZEICHNUNG: RAV 4 VAN, 2-TÜRIG) VOLVO 440 LKW (AUSFÜHRUNGEN 445 D 19 T UND 445 B 18 U) VOLVO 850 ESTATE VOLVO 940 ESTATE VOLVO 960 ESTATE VOLKSWAGEN Golf Variant VAN (A3/1 HR - Variant LKW) VOLKSWAGEN 6 NS-LKW (HANDELSBEZEICHNUNG: POLO VAN)

3 Wie erhalten Sie die Vorsteuern zurück

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen einen Kleinbus oder Kleinlastkraftwagen verwenden, der in den obigen Listen enthalten ist, stellt sich die Frage, wie erhalten Sie die seit 1996 nicht mehr geltend gemacht Vorsteuer vom Finanzamt zurück. Für Zeiträume, die noch nicht rechtskräftig veranlagt sind (für die also noch kein endgültiger Bescheid vorliegt) können Sie die Vorsteuern für die Anschaffung, die laufenden Betriebskosten oder die Leasingraten bei der laufenden Umsatzsteuervoranmeldung, in der noch abzugebenden Umsatzsteuererklärung oder auch im Rahmen einer Berufung geltend machen.

Schwieriger wird es schon, für Jahre, die bereits veranlagt sind, und wo auch die Rechtsmittelfrist schon abgelaufen ist. In diesem Fall kann man sich ausnahmsweise einmal freuen, wenn sich eine Betriebsprüfung ankündigt, die dann die Vorsteuern berücksichtigen muss. In einem kürzlich erschienen Erlass hat das Finanzministerium mitgeteilt, dass bei bereits rechtskräftigen Umsatzsteuerbescheiden innerhalb eines Jahres (nach Ansicht von Fachleuten sollte dies sogar fünf Jahre lang möglich sein) eine angeregt werden kann, wobei aber hier nur die Vorsteuern aus den Anschaffungskosten rückerstattet werden.

4 Welche weiteren umsatzsteuerlichen Konsequenzen ergeben sich?

Wenn Sie es schaffen, sich die Vorsteuern aus den Anschaffungskosten zurückzuholen, müssen Sie selbstverständlich dann auch beim Verkauf Umsatzsteuer zahlen und gegebenenfalls den Sachbezug verusten, wenn ein Mitarbeiter ein derartiges Fahrzeug auch privat nutzen kann. Können nur die Vorsteuern aus den laufenden Betriebskosten oder aus den Leasingraten geltend gemacht werden, muss insoweit für den Eigenverbruch Umsatzsteuer bezahlt werden.

5 Gibt es auch Auswirkungen bei der Einkommen- oder Körperschaftsteuer?

Wie Sie sicherlich wissen, sind PKWs und Kombis und seit 1996 eben auch die Kleinbusse und Kleinlastkraftwagen auch ertragsteuerlich diskriminiert (mindestens achtjährige Nutzungsdauer sowie Angemessenheitsgrenze von EUR 34.000,--). Obwohl das EuGH-Urteil nur für die Umsatzsteuer gilt, wird im Finanzministerium derzeit überlegt, die nunmehr bestehende unterschiedliche Einstufung von Kleinbussen und Kleinlastkraftwagen im Umsatzsteuer- und Ertragsteuerrecht zu beseitigen.

Unabhängig davon, vermindern sich durch die Rückzahlung der Vorsteuern die Anschaffungskosten und damit die laufende Abschreibung sowie die als Betriebsausgabe absetzbaren Betriebskosten und Leasingraten.

6 Gesamte Liste der steuerlich anerkannten Kasten, Pritschenwagen, Klein-Autobusse und Kleinbusse

Wenn Sie sich noch einen Überblick verschaffen wollen, welche Fahrzeugmodelle zu den auch in der Vergangenheit nicht umstrittenen, vorsteuerabzugsberechtigten Kastenwagen, Pritschenwagen und Klein-Autobusse zählen, finden Sie die vom Finanzministerium veröffentlichte aktuelle Liste im Internet unter http://www.bmf.gv.at/steuern/Umsatzsteuer/Informationen/kfzliste.htm oder auf der BDO Homepage unter

Quelle: Hermann Pohn-Mairinger