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Pension
Kapitalbildung
Bei der Kapitalversicherung bilden Sie mit der Einlage Ihrer Prämie während
der Versicherungsdauer Kapital. Nach Ablauf der Vertragszeit erhalten Sie
gemeinsam mit der angesparten Versicherungssumme die Gewinnbeteiligung.
Bei 35-jähriger Laufzeit hat sich Ihr eingesetztes Kapital zum Beispiel
ungefähr verdreifacht.
Sicherheit
Die Kapitalversicherung schützt gleichzeitig die Zukunft Ihrer Familie
oder Angehörigen. Sie ist die einzige Anlageform, die bei vorzeitigem
Ableben des Anlegers nicht nur das bis dahin veranlagte Kapital, sondern
die volle Versicherungssumme zuzüglich der erworbenen Gewinnanteile
ausbezahlt.
Steuerfrei
Die Auszahlung der Versicherungssumme und Gewinnbeteiligung ist im Rahmen
der gesetzlichen Bestimmungen lohn- und einkommensteuerfrei und unterliegt
auch nicht der Kapitalertragssteuer.
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